Münchener Verein Tarif 173 für Sehhilfen & Hilfsmittel

Unser Gesundheitsbaustein »Sehhilfen & Hilfsmittel« (Tarif 173) bietet Ihnen beste finanzielle Leistung und die Übernahme der Restkosten Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Das sichert Ihnen eine hochwertige und moderne Ausführung.

  • Leistung für Brille und Kontaktlinsen
  • Augenlaser-Operationen zur Behebung der Fehlsichtigkeit unter anderem für LASIK, LASEK
  • Zuzahlung zu Hörgeräten
  • Zuzahlung zu Sprechgeräten
  • Leistung für Schlafapnoegeräte
  • Leistung für Perücken
  • Hilfsmittel für Arme und Beine wie zum Beispiel Prothesen
  • Hilfsmittel für Herz und Organe beispielsweise für Sauerstoffkonzentrator
Leistungsübersicht Münchener Verein 173
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Tarif Münchener Verein 173
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Beitrag 16,93 €
Leistungen für Sehhilfen
Erstattung Sehhilfen 100%
max. 400 € innerhalb von jeweils zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren
Refraktive Chirurgie (auch Laser-OP) 100%
max. 800 € je Auge
Für Operationen am Auge zur Behebung einer Fehlsichtigkeit (z. B. LASIK, LASEK, Operationen zur Einsetzung einer künstlichen Linse)
Für ärztliche Leistungen sowie die mit diesen im Zusammenhang stehenden verordneten Arznei- und Verbandmittel und eingesetzten Implantate (z. B. Intraokularlinsen)
Ein erneuter Anspruch entsteht fünf Jahre nach einer Augen-Operation
Leistungen Hilfsmittel
Hilfsmittel (Restkosten) 100% Erstattung für von Ärzten verordnete Hilfsmittel, sofern die GKV eine Vorleistung erbringt, max. 800 € innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren
Erstattungsgrundlage ist der Hilfsmittelkatalog der GKV
Eine Erstattung erfolgt für die Rest-Kosten einer „besseren“ Ausführung des Hilfsmittels sowie Reparatur und Wartung dieses Hilfsmittels
Als Hilfsmittel gelten z. B. Hörgeräte
Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf)
Insulinpumpen
Schlafapnoegeräte (CPAP Geräte)
Perücken
Kunstglieder
Orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate einschließlich Sitz- und Liegeschalen
Krankenfahrstühle
Miet- und Sachnebenkosten lebenserhaltender Hilfsmittel (wie z. B. Atem-/Herzfrequenzmonitor, Heimdialysegeräte, Sauerstoffkonzentrator)
Anrechnung einer Vorleistung Mit dem Antrag sind Nachweise über die GKV-Vorleistung einzureichen
Leistet die GKV nicht vor, ist der Originalbeleg zur Prüfung einzureichen
Wissenswertes
Keine Wartezeit Leistung ab dem ersten Tag
Erstattung bis zu den Höchstsätzen GOÄ ja
Mindestvertragslaufzeit 2 Versicherungsjahre
Einfacher Gesundheits-Check Macht den Abschluss unkompliziert
Leistungshöhe/Summenbegrenzung Bis zu 250 € im 1. Versicherungsjahr
Bis zu 500 € im 1.–2. Versicherungsjahr
Ab dem 3. Versicherungsjahr entfällt die Summenbegrenzung
Beitrag 16,93 €
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